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Assistenzhunde in Deutschland


Seit dem 1.7.2021 haben wir auch in Deutschland (endlich) ein Assistenzhundegesetz, welches die allgemeinen Zutrittsrechte von Assistenzhunden regelt.

Die vor kurzem veröffentlichte Rechtsverordnung tritt zum 1.3.2023 in Kraft. Heute erklären wir die wichtigsten Informationen zur neuen Rechtsverordnung.


Die deutsche Rechtsverordnung kategorisiert Assistenzhunde in 5 Sparten: Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde, Signalassistenzhunde, Warn-& Anzeigehunde & PSB-Assistenzhunde.


Blindenführhunde unterstützen blinde und stark sehbehinderte Menschen durch verschiedene Führaufgaben.


Mobilitätsassistenzhunde unterstützen mobilitätseingeschränkte Menschen mit diversen Assistenzleistungen wie Führen, Stützen, öffnen von Türen/Schubladen, Apportieren von Gegenständen, Ausräumen der Waschmaschine etc.


Signalassistenzhunde unterstützen gehörlose oder stark schwerhörige Menschen und zeigen ihnen akustische Signale wie Tür- oder Handyklingeln, Klopfen oder das Piepsen von Ofen/Kaffeemaschine oder Mikrowelle an.


Warn-& Anzeigehunde warnen vor Symptomen wie Hypo- oder Hyperglykämien, epileptischen Anfällen, Synkopen, Ohnmachtsanfällen, Krampfanfällen, Asthmaanfällen, allergischen Schocks u.v.m. Auch zählen Allergen-Anzeigehunde zu dieser Sparte, welche Allergene z.B. in Speisen erschnüffeln und anzeigen können. Weitere Aufgaben von Warn- und Anzeigehunde können das Apportieren von Notfallmedikamenten, Hilfe holen oder Betätigen von Notfallknöpfen u.ä. sein.


PSB- Assistenzhunde (Assistenzhunde für Psychosoziale Beeinträchtigungen) unterstützen Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie komplexen Traumafolgestörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Persönlichkeitsstörungen, schweren Angststörungen u.v.m. in verschiedensten Bereichen z.B. durch Anzeigen von Dissoziationen, Flashbacks, Panikattacken oder Reizüberflutungen, Beruhigen/Unterbrechen dieser Symptome, Blocken durch vor/hinter/neben die Halter*in stellen, auf Kommando zu einer Bank oder aus einem Geschäft führen, das Apportieren einer Notfalltasche mit Skills und Notfallmedikamenten, Unterbrechen von selbstverletzendem Verhalten U.v.m.

Die Ausbildung eines Assistenzhundes erfolgt entweder in einer Fremdausbildung oder einer begleiteten Selbstausbildung. Eine Selbstausbildung OHNE Trainer ist NICHT mehr möglich. Bei einer Selbstausbildung müssen mindestens 60 Stunden genommen werden, die Anzahl der obligatorischen Stunden kann reduziert werden, wenn man selbst eine Hundetrainerausbildung vorweisen kann oder man bereits zuvor einen ausgebildeteten Assistenzhund geführt hat.

Mit ca. 12 Monaten erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung des Hundes um festzustellen, ob dieser physisch als Assistenzhund geeignet ist. Ausschlusskriterien für eine Eignung zum Assistenzhund wären z.B.: Ellbogendysplasie, Hüftdysplasie (ab Grad D), Epilepsie, Diabetes, Morbus Addison etc.

Zudem werden ebenfalls Hunde mit Qualzuchtmerkmalen oder Hunde, bei denen Körperteile entgegen des Tierschutzgesetzes amputiert wurden (z.B. kupierter Schwanz oder Ohren).

Eine Kastrationspflicht für Assistenzhunde besteht NICHT.

Frühstens ab 15 Monaten dürfen Assistenzhunde in die Spezialausbildung starten.


Zur offiziellen Prüfung dürfen Assistenzhunde frühstens im Alter von 21 Monaten antreten.

Für die offizielle Prüfung müssen mindestens 5 Assistenzleistungen bei der Prüfung gezeigt werden. Zwei davon sind je nach Assistenzhundesparte vorgegeben, die restlichen drei Aufgaben sind aus einer Liste mit diversen Aufgaben wählbar.

Mit der bestandenen Prüfung erlangt der Assistenzhund die allgemeinen Zutrittsrechte in Supermärkte, Arztpraxen etc sowie die Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht sowie von der Hundesteuer.

Um einen Assistenzhund zu führen ist in Deutschland ein Schwerbehindertenausweis NICHT zwingend notwendig. Die medizinische Notwendigkeit kann nachgewiesen werden durch:

- Einen Schwerbehindertenausweis

- Ein Bescheid über den festgestellten Grad einer Behinderung (dementsprechend wäre auch ein GdB unter 50 ausreichend)

- eine Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers

- Eine fachärztliche Bescheinigung

Eine jährliche tierärztliche Untersuchung des Assistenzhundes wird obligatorisch.

Es wird einen offiziellen Patch für geprüfte Assistenzhunde geben, welcher an einer Kenndecke oder einem Halstuch angebracht werden

kann.

Das sind aktuell die wichtigsten Informationen für Assistenzhundehalter*innen in Deutschland.

Habt ihr noch Fragen zur aktuellen Rechtsverordnung? Schreibt es uns in die Kommentare.


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