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Assistenzhunde in Österreich

Österreich hat seit dem 1.1.2015 ein Assistenzhundegesetz (Bundesbehindertengesetz §39a). Seither ist festgelegt, was ein Assistenzhund ist und welche Rechte er hat.

Ein Assistenzhund muss in Österreich drei Voraussetzungen erfüllen:

- Mindestalter 18 Monate

- bestandener VetCheck (ausführliche veterinärmedizinische Untersuchung inkl. Untersuchungen auf Erbkrankheiten, ausführliche Röntgen von Hüfte, Ellbogen, Wirbelsäule etc, uvm)

- bestandene staatliche Prüfung durch das Messerli Institut

Das Messerli Institut ist an der VetMed Wien beheimatet und ist die staatliche Prüf- und Koordinierungsstelle für alle Assistenzhundeangelegenheiten in Österreich. Vom Messerli Institut werden die Halstücher und Kenndecken mit den offiziellen Logos für Hunde in Ausbildung als auch für fertig staatlich geprüfte Hunde vergeben, die Prüfungen abgenommen und auch allgemein Aufklärung zum Thema AHs betrieben.

Damit ein Hund dann wirklich den Assistenzhundestatus erlangt und somit seine geschützten Sonderrechte hat (besondere Zutrittsrechte in Geschäften, medizinischen Einrichtungen usw, sowie die Ausnahme aus der Maulkorb- und Leinenpflicht), muss der Hund die drei oben genannten Voraussetzungen erfüllen und dann in den Behindertenpass des Besitzers eingetragen werden.

Für all unsere deutschen Leser: In Österreich gibt es statt des Schwerbehindertenausweises den Behindertenpass, der ab 50% Behinderung ausgestellt wird. Bei uns gibt es zwar keine Merkzeichen wie ihr es aus Deutschland kennt, aber im Behindertenpass können mit Symbolen Sonderrechte eingetragen werden - wie etwa das Recht auf eine Begleitperson oder das Recht auf die Begleitung durch einen staatlich geprüften Assistenzhund. Dann ist das offizielle Logo der Assistenzhunde, das auch auf den Kenndecken zu finden ist, auch auf der Rückseite des Behindertenpasses eingetragen, und damit hat der Besitzer das Gesetz auf jeden Fall auf seiner Seite wenn es um Zutrittsrechte u.ä. geht.

In Österreich wird im Gesetz zwischen drei verschiedenen Sparten von Assistenzhunden unterschieden: Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Blindenführhunde sind wohl die bekannteste Unterart der Assistenzhunde und assistieren blinden und schwer sehbeeinträchtigten Menschen.


Servicehunde assistieren häufig Menschen die auf einen Rollstuhl angewiesen oder anderweitig stark in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und körperliche Unterstützung benötigen, sogenannte Mobilitätsaufgaben. Darunter fällt etwa das Stützen des Halters durch ein spezielles Mobilitäts- und Stützgeschirr, das Öffnen und Schließen von Türen, Schubladen und ähnlichem, das Drücken von Knöpfen, Lichtschaltern und Ampeln, das Bringen von Gegenständen und noch vieles mehr.


Signalhunde arbeiten entweder für gehörlose Menschen, oder Menschen die an einer chronischen Erkrankung leiden - hier gibt es eine schier endlose Anzahl, zu den Häufigsten zählen Diabetes Typ 1, Epilepsie, diverse Entwicklungsstörungen, PTBS und andere psychische Erkrankungen, Narkolepsie uvm. Signalhunde warnen hier häufig vor medizinischen Notfällen oder anderen akuten Stadien der Erkrankung, wie etwa starke Blutzuckerschwankungen, Krampfanfällen oder anderen Arten von Anfällen, Angst- und Panikattacken, dissoziativen Zuständen, …. je nach Erkrankung des Besitzers sind die Assistenzleistungen der Hunde höchst individuell und daher hier viel zu umfangreich um sie alle aufzuzählen. Denn selbst bei Betroffenen der gleichen Erkrankung sind die Symptome und daher auch die Assistenzleistungen der Hunde beinahe so individuell wie jeder einzelne Betroffene.

Ich hoffe, dies konnte euch einen kleinen Einblick in die Welt der österreichischen Assistenzhunde geben. Habt ihr noch Fragen? Wendet euch doch gerne an uns, dafür sind wir da!

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